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Sponsorlauf

    Mit der Anmeldung werden folgende Teilnahmebedingungen akzeptiert:

    Haftungsausschluss:

    Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der Teilnehmer.

    Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sachschäden, Vermögenschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.

    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken oder Verletzungen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am Benefizlauf. Für Teilnehmerinnen mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten.

    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte.

    Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

    Einverständniserklärung:

    Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass er/sie am Tag der Veranstaltung gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand besitzt. Sie sind damit einverstanden, dass die Teilnehmer aus dem Rennen genommen werden, wenn Gefahr besteht, sich gesundheitlich zu schädigen.

    Die von den Teilnehmern angegebenen Daten sind korrekt angegeben. Der Teilnehmer gibt seine Startnummer an keine andere Person weiter. Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

    Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt hat die Teilnehemrin keinen Anspruch auf Rückerstattung der Spende.

    Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer ist daher gut IMMER sichtbar zu tragen.

    Disqualifizierung

    Die vorgegebene Strecke darf nicht abgekürzt oder verändert werden. Nach einmaliger Verwarnung kann der Teilnehmer disqualifiziert werden.

    Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden aus Organisatorischen gründen gespeichert. Die Datenübertragung der Onlinevoranmeldung erfolgt ausschließlich verschlüsselt.
    Gespeichert werden die Daten auf einem Server des Veranstalters. Zugriff haben nur ausgewählte des Organisationsteams.